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Rechte und Verpflichtungen

Rechte und Verpflichtungen

Rechte und Verpflichtungen der Passagiere innerhalb der Europäischen Union reguliert die Verordnung (EG) NR. 261/2004 vom Europäischen Parlament und Rat vom 11. Februar 2004. Dieses Dokument bezeichnet alle Bedingungen und Prozesse für Gewinn der Rückerstattungen und Entschädigungen von den Fluggesellschaften.

Verweigerung des Eintritts aufs Flugdeck

Die Fluggesellschaft kann den Eintritt aufs Flugdeck verweigern, falls der Passagier irgendwelche Punkte aus der Ordnung missachtet und gleichzeitig eine Bedrohung für die Sicherheit ist, zum Beispiel:

  • steht unter Alkohol
  • versucht, aufs Flugdeck die Gegenstände zu nehmen, die verboten sind oder eine Gefahr für die Sicherheit von anderen und dem Flug sind,

Achtung!
Sollte sich der Passagier an die bestimmten Ordnungsbeschlüsse von der Fluggesellschaft nicht anpassen wollen, erfolgt das Eintrittsverbot aufs Flugdeck ohne irgendwelche Rechte auf Entschädigung

Was ist overbooking?

Overbooking ist eine Praxis der Fluggesellschaften, die darauf beruht, mehrere Flugtickets zu verkaufen, als es die Plätze im Flugzeug gibt. Die Fluggesellschaften beziehen sich bei Beurteilung von Overbooking-Limits auf genaue Analysen der Flüge und Informationen, wie viel Prozent der Passagiere im Durchschnitt zur Abfertigung nicht kommt. Auf diese Art und Weise ist es kaum wahrscheinlich, dass der Eintritt aufs Flugdeck verweigert wird.  

Wer möchte?
Sollte es aber doch zu solcher Situation kommen, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Freiwillige zu finden, die bereit sind, auf den konkreten Flug zu verzichten und sich für eine weitere verfügbare Verbindung  zu entscheiden. Sollten keine Freiwilligen gefunden werden, wählt die Fluggesellschaft selber die Passagiere. In solchen Fällen ist die Fluggesellschaft verpflichtet, eine entsprechende Entschädigung auszuzahlen. Die Höhe des Entgelts ist von der Flugart abhängig und kann von 250 bis zu 600 Euro betragen. Sollte es in diesem Tag keine weiteren Flüge geben, garantiert die Fluggesellschaft die Übernachtung und eventuellen Transport.

In jedem einzelnen Verweigerungsfall vom Eintritt aufs Flugdeck, wenn die Verantwortung dafür die Fluggesellschaft trägt, ist sie laut der Verordnung  EU 261/2004 verpflichtet, die Passagiere über die Prozedur für Entschädigungen und Leistungen der Hilfe schriftlich zu informieren.

Die Versicherungspolice wäre nützlich
Die beste Versicherung vor der eventuellen Verweigerung des Eintritts aufs Flugdeck, unabhängig davon, ob Schuld dafür der Passagier oder die Fluggesellschaft trägt, ist der Kauf der entsprechenden Versicherungspolice.

Bitte nicht vergessen! 
Die Grundlage für die Anschaffung irgendwelcher Entschädigung in jedem Falle der Verweigerung vom Eintritt aufs Flugdeck, ist das rechtzeitige Ankommen vom Passagier an die Abfertigung.

Flugabsage

Im Falle, wenn ein Flug abgesagt und verschoben oder völlig annulliert wird, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, für den Passagier eine alternative Verbindung zu finden oder volle Rückerstattung der Flugkosten auszuzahlen.

Verpflegung und Unterkunft
Außerdem ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Verpflegung und Unterkunft zu sichern, falls eine alternative Verbindung erst in nächsten Tagen erfolgt, es sei denn, die Fluggesellschaft behält sich das Recht vor, auf diese Verpflichtung verzichten zu können, was in der Ordnung enthalten ist, die immer bei dem Flugticketkauf akzeptiert wird.

Falls die Kostenrückerstattung gewählt wurde, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, diese Rückerstattung innerhalb 7 Tage nach dem Erhalt des Antrags zu tätigen.

Entschädigung
Außerdem haben die Passagiere das Recht, eine Entschädigung von der Fluggesellschaft zu bekommen. Deren Summe kann von 250 bis zu 600 Euro betragen. Es ist von der Dauer des Fluges abhängig. Die Grundlage, solche Entschädigung zu bekommen, ist rechtzeitiges Ankommen an die Abfertigung.

Deutliche Flugverspätung

Abhängig von der geplanten Flugdauer, falls die Verspätung von 2 bis 4 Stunden überschreitet, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, die Kosten der Verpflegung, des Hotelzimmers und der Zusatzleistungen zu begleichen. Die Grundlage, solche Entschädigung zu bekommen, ist rechtzeitiges Ankommen an die Abfertigung.

Im Falle der Verspätung über 5 Stunden, hat der Passagier Recht, den Antrag bei der Fluggesellschaft auf volle Rückerstattung der Kosten zu stellen und zusätzlich noch, eine entsprechende Entschädigung.

Wann wird die Entschädigung ausgezahlt?
Man sollte nicht vergessen, dass die Möglichkeit, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen, nicht von dem verspäteten Flug abhängt. Es hängt nämlich von dem verspäteten Ankommen an den Bestimmungsflughafen ab. Außerdem besteht kein Recht auf Entschädigung, falls die Verspätung wegen der höheren Gewalt erfolgt, zum Beispiel Wetterbedingungen.

Vor dem Ausflug lohnt es sich daran zu denken, eine Reiseversicherung zu erwerben, die vor den unerwarteten Kosten sichert, die im Falle der Verspätung oder Annulierung des Fluges entstehen.

Abhandenkommen oder Beschädigung des Gepäcks während des Fluges

Die Fluggesellschaften tragen die Verantwortung für die Beschädigung oder das Abhandenkommen des durch uns registrierten Gepäcks. Prüfen Sie bitte, was im Falle von Zerstörung, Abhandenkommen oder Beschädigung des Gepäcks durch die Fluggesellschaften verlangen können.

Hinweise und Anregungen, die im vorliegenden Artikel und in verbundenen Artikel enthalten sind, haben ausschließlich informativen Charakter und sollen helfen, sie dürfen nicht als Grundlage für irgendwelche Ansprüche gegenüber eSky.at dienen.

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